TISSOT ARENA
- Mike
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Re: TISSOT ARENA
Das mit der Busse finde ich noch ganz interessant. Da stellt sich mir die Frage nach der rechtlichen Grundlage. Ein Stadionverbot kann der Club natürlich jederzeit aussprechen. Um eine Busse zu erwirken bedürfte es aber vermutlich einer Strafanzeige weil bei diesem Vorgehen der Tatbestand des Betruges erfüllt ist. Eine Busse würde dann aber die Staatsanwaltschaft und nicht der Verein verhängen. Der Verein müsste seine Forderungen nach Schadenersatz als Privatkläger geltend machen. Und damit sind wir auf dem zivilrechtlichen Weg angelangt.
Das Problem mit diesen Saisonkarten-Betrügereien wurde übrigens schon in der ersten Saison seit Bestehen der TA erkannt und beobachtet.
Das Problem mit diesen Saisonkarten-Betrügereien wurde übrigens schon in der ersten Saison seit Bestehen der TA erkannt und beobachtet.
- Mike
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Re: TISSOT ARENA
Er wird das sicherlich nicht wollen, darauf kannst du dich verlassen. Es wird ihm ziemlich egal sein.Partout c Bienne hat geschrieben: Si Villard veut que je continue à venir au match, il faut aussi qu'il se mette à réfléchir et pas à traiter ses clients comme les compagnies aériennes le font, càd comme du bétail!
Ja und? Ging mir auch so, hat mich aber nicht gestört. Ich hatte nie etwas zu verstecken und mich deshalb auch nie darüber geärgert wenn ich "durchsucht" wurdePartout c Bienne hat geschrieben:Dans le stade de glace, je me suis jamais fait fouiller en ayant un billet assis, à la TA, je me fais régulièrement fouiller...
Wo in Gottes Namen gehst du hin um zu rauchen? Wenn du bei den Sitzplätzen ins Freie gehst brauchst du kein Ticket vorzuweisen. Du musst den Sektor nicht verlassen um deinem Laster zu frönen.Partout c Bienne hat geschrieben:Je suis fumeur, quand je sors à chaque pause, je dois montrer mon billet 5fois (machine + secu) par match!!! C'est pas débile comme système?
- Heineken666
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Re: TISSOT ARENA
Der vergleich ist doch sehr schwach. Wenn schon müsste man hier sagen: soll das überschreiten eines rotlichtes gleich bestraft werden, wie das rasen unter alkoholeinfluss durch die 30er zone. Bestrafen muss man beides, jedoch sollte man beim strafmass ein wenig fingerspitzengefühl zeigen.Matt hat geschrieben:
Wir können jetzt gerne darüber diskutieren ob einen 40.-- Busse für das Überschreiten eines Rotlichts davon abhält, das selbe Rotlicht am nächsten Tag erneut zu überschreiten (Nein.) und ob einen 400.-- Busse daran hindern würde (Ja).
- Lindberg
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Re: TISSOT ARENA
Absolut korrekt - die CHF 300 sind auch keine Busse, sondern die Umtriebsentschädigung für das Aussprechen des SV.Mike hat geschrieben:Das mit der Busse finde ich noch ganz interessant. Da stellt sich mir die Frage nach der rechtlichen Grundlage. Ein Stadionverbot kann der Club natürlich jederzeit aussprechen. Um eine Busse zu erwirken bedürfte es aber vermutlich einer Strafanzeige weil bei diesem Vorgehen der Tatbestand des Betruges erfüllt ist. Eine Busse würde dann aber die Staatsanwaltschaft und nicht der Verein verhängen. Der Verein müsste seine Forderungen nach Schadenersatz als Privatkläger geltend machen. Und damit sind wir auf dem zivilrechtlichen Weg angelangt.
Aus der Betriebsordnung der TA:
„Werden die Verhaltenspflichten dieser Stadionordnung - insb. Ziffer 10 - verletzt, kann die fehlbare Person mit den in Ziffer 13 vorgesehenen Sanktionen (Wegweisung, Stadionverbot, Umtriebsentschädigung und/oder Strafanzeige) belegt werden, wobei in jedem Fall Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg vorbehalten bleiben.“
„Im Falle der Verhängung eines Stadionverbots wird dem oder den Fehlbaren in jedem Fall eine pauschale Umtriebsentschädigung für die Ermittlung des Sachverhalts und den administrativen Aufwand in Höhe von CHF 300.00 in Rechnung gestellt. Weitere Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg bleiben vorbehalten.“
- Mike
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Re: TISSOT ARENA
OK soweit alles in Ordnung. Ich habe das so vermutet. Das würde aber heissen, dass die Busse hinfällig würde, wenn das Stadionverbot aufgehoben wird. Andernfalls würde man sich in Richtung Nötigung begeben.Lindberg hat geschrieben:„Im Falle der Verhängung eines Stadionverbots wird dem oder den Fehlbaren in jedem Fall eine pauschale Umtriebsentschädigung für die Ermittlung des Sachverhalts und den administrativen Aufwand in Höhe von CHF 300.00 in Rechnung gestellt. Weitere Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg bleiben vorbehalten.“
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Re: TISSOT ARENA
Es wird noch wilder ein schweizweites SV wird gar nicht vom EHCB ausgesprochen und eine Strafverfolgung könnte auch noch folgen
„Die relevanten Informationen zum Sachverhalt, einschliesslich der Daten zur Person, die im Rahmen der Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen die Stadionordnung gesammelt werden, werden den zuständigen Behörden zur Einleitung einer Strafuntersuchung und den zuständigen Gremien der SFL/des SFV und/oder des SIHF/des IIHF zur Festlegung geeigneter Massnahmen, namentlich zur Verhängung eines nationalen Stadionverbots, zur Verfügung gestellt.“
„Die relevanten Informationen zum Sachverhalt, einschliesslich der Daten zur Person, die im Rahmen der Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen die Stadionordnung gesammelt werden, werden den zuständigen Behörden zur Einleitung einer Strafuntersuchung und den zuständigen Gremien der SFL/des SFV und/oder des SIHF/des IIHF zur Festlegung geeigneter Massnahmen, namentlich zur Verhängung eines nationalen Stadionverbots, zur Verfügung gestellt.“
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Re: TISSOT ARENA
Eine Strafverfolgung dürfte nicht folgen. Zumindest nicht solange der EHC Biel keinen Strafantrag stellt. Der Tatbestand des Betruges ist kein Offizialdelikt. Die Untersuchungsbehörden werden demzufolge von sich aus kein Verfahren eröffnen. Strafantragsberechtigt ist einzig und allein der EHC Biel und keine andere Institution.Lindberg hat geschrieben:Es wird noch wilder ein schweizweites SV wird gar nicht vom EHCB ausgesprochen und eine Strafverfolgung könnte auch noch folgen
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Re: TISSOT ARENA
Je reste d'avis que la sanction est disproportionnée. Merde quoi il avait un billet, il est pas entré au black dans la TA. C'est genre le mec a billet de train 2ème classe et va en 1ère pour discuter avec un collègue tout en restant debout. On lui fait payer le surclassement + une taxe et le cas est réglé.Mike hat geschrieben:Eine Strafverfolgung dürfte nicht folgen. Zumindest nicht solange der EHC Biel keinen Strafantrag stellt. Der Tatbestand des Betruges ist kein Offizialdelikt. Die Untersuchungsbehörden werden demzufolge von sich aus kein Verfahren eröffnen. Strafantragsberechtigt ist einzig und allein der EHC Biel und keine andere Institution.Lindberg hat geschrieben:Es wird noch wilder ein schweizweites SV wird gar nicht vom EHCB ausgesprochen und eine Strafverfolgung könnte auch noch folgen
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Re: TISSOT ARENA
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Re: TISSOT ARENA
Einfach ein Witz. Andere Vereine verstossen gegen Lizenzierungsauflagen, haben ein undichtes Stadion oder genügen andersweitig nicht. Sanktionen?? Neeeeiiiinnnn, ist ja mein Bro, da tut der Verband nix. Aber immer feste draufhauen auf das Publikum. Bis es irgendwann nicht mehr erscheint.... Mich würde nicht erstaunen, wenn diese Geschichte noch weiter gehen würde.Lindberg hat geschrieben:Es wird noch wilder ein schweizweites SV wird gar nicht vom EHCB ausgesprochen und eine Strafverfolgung könnte auch noch folgen
„Die relevanten Informationen zum Sachverhalt, einschliesslich der Daten zur Person, die im Rahmen der Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen die Stadionordnung gesammelt werden, werden den zuständigen Behörden zur Einleitung einer Strafuntersuchung und den zuständigen Gremien der SFL/des SFV und/oder des SIHF/des IIHF zur Festlegung geeigneter Massnahmen, namentlich zur Verhängung eines nationalen Stadionverbots, zur Verfügung gestellt.“
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Re: TISSOT ARENA
Ich finde. das Strafmass auch übertrieben, trotzdem sollte man aufpassen dass nicht das passiert was in solchen Fällen oft passiert: Der Täter wird zum Opfer gemacht und umgekehrt.
Ansonsten stellt sich für mich die Frage ob nicht ich als ehrlicher 3-facher Sitzplatzabo- Bezahler der Beschissene bin!
Ansonsten stellt sich für mich die Frage ob nicht ich als ehrlicher 3-facher Sitzplatzabo- Bezahler der Beschissene bin!
- dr Resu vo Mett
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Re: TISSOT ARENA
@ TEE-Zug; Du hast im Grund recht mit der Täter zum Opfer Sache, ist ja heute gang und gäbe. Aber sobald das Strafmass unverhältnismässig ist, so wird halt auch der Täter zum Opfer, wie in unserem Fall hier.
Nothing is better than a Metter
- CH
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Re: TISSOT ARENA
Warum macht man eingentlich nicht ein Abo "Stehplatz Plus"? Also ein Stehplatz im Sitzplatzsektor. Scheinbar sind solche Plätze ja gefragt. Wären ein paar Frankli mehr einnahmen, und man nimmt nicht jenen einen Platz weg, welche effektiv sitzen möchten.
#29 Ich bin noch nie in eine Saison gestartet ohne das Ziel zu haben, Schweizer Meister zu werden.
- #05
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Re: TISSOT ARENA
1. Das Evakuationskonzept ist für 6521 Zuschauer +Staff, Fernsehen und Security konzipiert. Mehr Leute ins Stadion zu lassen ist aus Feuerpolizeilichen Gründen wohl nicht erlaubt.CH hat geschrieben:Warum macht man eingentlich nicht ein Abo "Stehplatz Plus"? Also ein Stehplatz im Sitzplatzsektor. Scheinbar sind solche Plätze ja gefragt. Wären ein paar Frankli mehr einnahmen, und man nimmt nicht jenen einen Platz weg, welche effektiv sitzen möchten.
2. Gäbe es ein Stehabo/-ticket für die Sitzplatzsektoren, kauft keiner mehr die „schlechten“ Plätze mit beschränkter Sicht. Zudem würden diese Abonenten an Spielen mit schlechterer Stadionauslastung wohl doch auch sitzen. Das wäre ggü. den mehr zahlenden Sitzplatzschweinen nicht fair.
- Mike
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Re: TISSOT ARENA
Wie soll das funktionieren wenn man nicht einmal in der Lage ist ein "All-inclusive" Abo anzubieten?CH hat geschrieben:Warum macht man eingentlich nicht ein Abo "Stehplatz Plus"? Also ein Stehplatz im Sitzplatzsektor. Scheinbar sind solche Plätze ja gefragt. Wären ein paar Frankli mehr einnahmen, und man nimmt nicht jenen einen Platz weg, welche effektiv sitzen möchten.